Aktuelle Informationen
2025
Foto: Micky Wenngatz
Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 26. Februar dem 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zugestimmt. Der Aktionsplan hat den Schwerpunkt Bewusstseinsbildung und besteht aus 34 Maßnahmen, um die Öffentlichkeit verstärkt für inklusive Themen zu sensibilisieren.
Stellvertretend für den Behindertenbeirat sprach Vorstandsmitglied Cornelia von Pappenheim bei der Vollversammlung des Stadtrats, wo der Behindertenbeirat zum TOP 5 ein Rederecht bekam.
Frau von Pappenheim betonte in ihrer Rede, wie wichtig der Aktionsplan ist.
Anbei der Wortlaut ihrer Rede, die sie in Deutscher Gebärdensprache hielt.
Wir danken dem Stadtrat und allen, die den 3. Aktionsplan unterstützt bzw. mitgestaltet haben.
Einen Vorbericht zum „Aktionsplan für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ Aktionsplan finden SIe hier im externen Link
2025
Am Mittwoch, 26. Februar 2025 findet ab 9 Uhr die Vollversammlung des Münchner Stadtrats im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Die Sitzung ist öffentlich. Nähere Infos finden Sie hier im externen Link.
Die Sitzung kann auch unter muenchen.de/stadtrat-live über den Stadtrats-Livestream mitverfolgt werden.
Es gibt eine Live-Übersetzung in Gebärdensprache.
Der Behindertenbeirat hat bei TOP 5 ein Rederecht bekommen. Cornelia von Pappenheim wird stellvertretend für den Behindertenbeirat das Rederecht gebärden. Es geht um den 3. Aktionsplan.
Mehr Infos sind im externen Link zu finden.
2025
Am 23. Februar 2025 wird der Bundes-tag neu gewählt.
Das Wahl-Hilfe-Heft und Filme erklären:
1. Was ist die Bundestagswahl?
2. Wie beantragen Sie die Brief-wahl?
3. Wie geht die Brief-wahl?
4. Wie funktioniert wählen im Wahl-raum?
Diese Informationen finden Sie hier:
https://www.behindertenbeauftragter.bayern.de/aktivitaeten/barrierefrei-waehlen/
2025
Leichte Sprache:
Sie wohnen in München?
Sie haben einen Hund?
Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.
Sie müssen Ihren Hund zur Hunde-Steuer anmelden.
Sie finden hier viele Informationen im Link.
Es gibt auch Assistenz-Hunde.
Ein Assistenz-Hund hilft Menschen mit Behinderung
oder Menschen mit bestimmten Krankheiten.
Ein Assistenz-Hund braucht eine Ausbildung.
Assistenzhunde sind ein Hilfs-Mittel
so ähnlich wie Rollstühle.
Das steht im Gesetz.
Darum dürfen Menschen mit Assistenz-Hunden
ihre Hunde überall dabei haben.
Zum Beispiel auch:
im Krankenhaus
im Rathaus
oder im Supermarkt
Die Assistenz-Hunde haben eine Kennzeichnung.
Eine Kennzeichnung ist ein besonderes Zeichen.
An diesem Zeichen erkennt man den Assistenz-Hund.
Sie haben ein Assistenzhund?
Dann müssen Sie keine Hunde-Steuer zahlen.
Sie finden hier Informationen im Link.
Das Gesetz und Informationen in schwerer Sprache finden Sie hier im Link.