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Meldung des Deutsches Institut für Menschenrechte:
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind oft mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt: 
Sie werden nicht nur aufgrund ihrer Beeinträchtigung, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. In ihrem Alltag erleben sie viele Barrieren und auch Rechtsverletzungen. So haben sie beispielsweise einen erschwerten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zu Rechtsschutz nach Gewalterfahrungen und zu selbstbestimmter Sexualität und Elternschaft. Derzeit werden diese geschlechtsspezifischen Dimensionen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch nicht stark genug berücksichtigt – in Deutschland, aber auch international.

Mehr dazu finden Sie im externen Link zum Deutschen Institut für Menschenrechte.