Aktuelle Themen des Behindertenbeirats

"Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung am Montag, 20.04.2020 eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und für Geschäfte in Bayern ab dem 27.04.2020 angekündigt.
Für viele Menschen mit Behinderung ist allerdings eine Maskenpflicht nicht einhaltbar. „Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen kön-nen. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Auch sie müssen weiterhin mit dem ÖPNV fahren und in Geschäften einkaufen können. Wir haben deshalb beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt und ich freue mich, dass es hier eine Ausnahmeregelung gibt“, so Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung...."
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(München - 22.04.2020) Der Behindertenbeauftragte und der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt richten hiermit einen offenen Brief an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter, um einem Thema Gehör und Öffentlichkeit zu verschaffen, das die Menschen mit Behinderungen in München und auch bundesweit sehr besorgt und aufbringt.
Denn Menschen mit Behinderungen werden darin strukturell diskriminiert und im Ernstfall auch lebensgefährlich benachteiligt. Der gleichberechtigte Schutz jedes Menschen wäre durch die politische und gesellschaftliche Anerkennung dieser Richtlinie nicht mehr gewährleistet.

Die Regeln für die Bekämpfung von Corona in Bayern
In den letzten Wochen haben die Menschen viel dafür getan:
Dass sich die Krankheit Corona nicht so stark ausbreitet.
Und dass nicht so viele Menschen krank werden.
Oder sogar sterben.
In Bayern hat die Regierung dafür auch neue Regeln gemacht.
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Alle zwei Jahre gibt sich der Behindertenbeirat gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten und dem Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK einen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt. Im Jahr 2019 war der Arbeitsschwerpunkt der neu entstehende Stadtteil Freiham im Münchner Westen.
Die Ergebnisse wurden mit einer Dokumentation und einer Präsentation auf der Vollversammlung 2019 bekannt gegeben. Beides können Sie unter folgenden Links nachlesen oder herunterladen:
Ergebnisdokumentation Arbeitsschwerpunkt Freiham
Präsentation Arbeitsschwerpunkt Freiham Vollversammlung 2019
Klicken Sie auf nachfolgenden Link, um mehr über den Videofilm zu erfahren, den das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit einer Gruppe von Interessentinnen und Interessenten verschiedener Einrichtungen und Vereine produziert hat:

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen
"Das Triage-Verfahren in der Corona-Pandemie ist für Deutschland hoffentlich ein Zukunftsszenario, das nie eintritt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen Menschen auch. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen, sprich, ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen", heißt es in der Stellungnahme.
Klicken Sie auf folgenden Link, um die Pressemitteilung zu lesen:
Pressemitteilung zur Corona-Pandemie: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen
2020
Unter der Nummer 089-233-96833 bietet das Sozialreferat ein Servicetelefon als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger an. Es vermittelt in eines der zwölf Sozialbürgerhäuser (SBH) oder auch zum Jobcenter München sowie bei Fragen zum Thema Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnsituationen ins Amt für Wohnen und Migration. Das Servicetelefon kann für Bürger in sozialen Notlagen auch den Kontakt zur Bezirkssozialarbeit herstellen. Die zusätzliche zentrale telefonische Anlauf- und Vermittlungsstelle soll helfen, den aktuell eingeschränkten Parteiverkehr in den Sozialbürgerhäusern auszugleichen. Das Servicetelefon ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr erreichbar.
Zusätzlich hat das Sozialreferat an allen zwölf Sozialbürgerhäusern einen Einkaufsservice für besonders gefährdetet Personengruppen eingerichtet. Diese können über das Servicetelefon Kontakt mit dem für sie zuständigen Sozialbürgerhaus aufnehmen, um den Einkaufsservice in Anspruch zu nehmen.
Die dazugehörige Pressemeldung können Sie unter nachfolgendem Link nachlesen: