Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt in Artikel 48, welche Bauvorhaben in welchem Umfang barrierefrei sein müssen.
Die technischen Voraussetzungen im Detail werden in der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen“ dargestellt:
- DIN 18040 Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 18040 Teil 2 für Wohnungen
Die DIN-Vorschriften finden Sie unter diesem Link.
Eine Broschüre zum Barrierefreien Bauen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung - Lokalbaukommission finden Sie hier:
Barrierefrei Bauen - Baurechtliche Anforderungen