Aktuelles
2016
Themenschwerpunkt im Juni: München barrierefrei
- München barrierefrei? - Oswald Utz
- München barrierefrei – Ein Schlagwort, aber was bedeutet es? - Brigitte Neumann-Latour
- München wird inklusiv - Schritt für Schritt - Boris Kuhn
- Inklusion konkret: Leih-Mobilität für alle - Georg Kronawitter
- Bayern Barrierefrei - Johannes Hintersberger
- splendid inclusion statt splendid isolation: Wie Großbritannien Barrierefreiheit ernst nimmt -
Georg Kronawitter
- „Beratungsstelle Barrierefreiheit“ der Bayerischen Architektenkammer - Udo Bünnagel
- Barrierefreies Kino in München - Klaus Bäumler
Lesen Sie unter diesem Link alle Artikel:
2016
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt in Artikel 48, welche Bauvorhaben in welchem Umfang barrierefrei sein müssen.
Die technischen Voraussetzungen im Detail werden in der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen“ dargestellt:
- DIN 18040 Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 18040 Teil 2 für Wohnungen
Die DIN-Vorschriften finden Sie unter diesem Link.
Eine Broschüre zum Barrierefreien Bauen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung - Lokalbaukommission finden Sie hier:
Barrierefrei Bauen - Baurechtliche Anforderungen
2015
Stadtteilchecks zur Überprüfung auf Barrierefreiheit und Selbsterfahrung für Kinder und Jugendliche in München
Seit Februar 2009 gibt es das Projekt „Auf Herz und Rampen prüfen“, angegliedert an die Fachstelle ebs (erleben – begegnen – solidarisieren) des Kreisjugendring München-Stadt. Das von der Landeshauptstadt München gefördert wird.
Auf Herz und Rampen führt Stadtteilchecks mit Kindern und Jugendlichen in München durch. Dabei tauchen die Teilnehmenden in die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung(en) ein, indem sie selbst ausprobieren, wie es ist, sich mit einem Rollstuhl, mit Augenbinde, Simulationsbrille und Blindenlangstock im Alltag zu bewegen. Hierzu erhalten sie Unterstützung von Experten in eigener Sache, sprich von Menschen im Rollstuhl, Blinden und Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
Sie erfahren, welche baulichen Gegebenheiten im öffentlichen Raum förderlich und hinderlich sind, und wie Mitbürger/innen auf Menschen mit Behinderung(en) reagieren. Ziele sind dabei die Sensibilisierung für Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung(en) und das Testen von Stadtteilen auf ihre Barrierefreiheit. Um die Nachhaltigkeit zu sichern, werden die getesteten und bemängelten Stellen aufgelistet und in einem Brief, welchen die Kinder selbst verfassen an die jeweiligen Bezirksausschüsse gesendet.
Das Projekt ist im Münchner Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Punkt 46 fest verankert: „Alle Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Behinderungen überprüfen die Stadt München auf Barrierefreiheit und setzen sich für Barrierefreiheit ein“.
Wer mehr zum Thema erfahren möchte, kann gerne unseren Blog besuchen, auf dem Kinder ihrer eigenen Erfahrungen mit den Stadtteilchecks erzählen: http://herzundrampen.kjr-blog.de
Kontakt:
Projektstelle „Auf Herz und Rampen prüfen“
Kreisjugendring München-Stadt
im Bayerischen Jugendring KdöR
Veronika Manetstätter
Rupprechtstr.29
80636 München
Tel. 089 / 552 731 830
Mobil 0175 / 552 73 52
E-Mail
www.herzundrampen.de
www.kjr-m.de
2015
Auch Menschen im Rollstuhl können jetzt an einem Automaten ein biometrisches Passbild für alle Ausweise anfertigen lassen.
Der Automat steht im Kreisverwaltungsreferat in der Ruppertstraße 19.
Die Telefonnummer ist (089) 233-96000, die Faxnummer (089) 233-27225,
E-Mail
Internet: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Buergerbuero.html.
In das Gebäude führt eine Rampe mit 7 % Steigung.
Die Türen haben einen elektrischen Türöffner.
Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag 7.30 – 12 Uhr, Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr sowie Donnerstag 8.30 – 15 Uhr.
Für Damen und Herren gibt es im Erdgeschoss je eine barrierefreie Toilette.
Mit der U-Bahn 3 oder 6 oder dem Bus 62 Haltestelle Poccistraße kommt man zum Kreisverwaltungsreferat.
Rechts neben der Ruppertstraße 11 gibt es eine Tiefgarage mit 10 Behindertenparkplätzen.
Ab einem GdB von 50 ist das Parken kostenlos.Dazu muss man bei der Ausfahrt an der Schranke läuten und das Aktenzeichen seines Behindertenausweises sagen.
So sieht der Passbildautomat aus:
Für Blinde und Sehbehinderte gibt es direkt daneben auch einen Passbildautomaten. Den Bericht dazu finden Sie hier.
2015
Betroffene testen den Passbildautomaten im Kreisverwaltungsreferat
Ein Bericht von Melanie Egerer, Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.:
Der Ausweis oder Reisepass ist abgelaufen und es muss schnell ein Passbild her, doch keiner hat Zeit, Sie zu begleiten? Dann probieren Sie den neuen Passbildautomaten im Kreisverwaltungsreferat aus, der für blinde und sehbehinderte Nutzer selbständig zu bedienen ist.
Meine sehbehinderte Kollegin Frau Freitag und ich haben den Automaten getestet.
An der Info im KVR fragten wir nach dem Fotoautomaten für Blinde und Sehbehinderte. Sofort begleitete uns eine Dame und brachte uns zunächst zum Automaten für Rollstuhlfahrer. Als wir betonten, dass wir den blinden- und sehbehindertengerechten Automaten suchten und das dies eine Extra-Kabine sein müsse, brachte sie uns zum Automaten direkt daneben.