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Hiermit möchten wir als Facharbeitskreis Freizeit und Bildung des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München zum Entwurf des „Gesamtkonzepts Kulturelle Bildung in München“ Stellung nehmen:

Kulturelle Bildung geschieht in öffentlich organisierten Angeboten und im informellen Rahmen. Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Möglichkeit der Teilhabe für Menschen mit Behinderung gewährleistet und Barrierefreiheit[1] gegeben ist.


  • Sprechen wir von Bildungsgerechtigkeit, schließt das über die interkulturelle Öffnung auch die Öffnung und Ausgestaltung der Bildungsangebote für Menschen mit Behinderung mit ein. Das bedeutet sowohl die inklusive Öffnung der bestehenden Angebote wie auch die Bereitstellung spezifischer Angebote für Menschen mit Behinderung.
  • Wenn Menschen mit Behinderung dort abgeholt werden sollen, wo sie sind, muss das neben dem übertragenen Sinn auch die Bereitstellung von notwendigen Assistenzleistungen und Mobilitätshilfen mit einschließen.
  • Wir erwarten, dass neben den im Gesamtkonzept benannten Leitlinien „ Kultur“ und „Bildung“ auch die Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung (2007) als wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts“ Kulturelle Bildung“ verankert werden.
  • Außerdem bitten wir zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der momentanen Situation seltenst über die Regelschulen erreicht werden, sondern Förderschulen und Spezialeinrichtungen besuchen. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung erreicht werden.
  • Um Bildungsgerechtigkeit bei regionalen und überregionalen Einrichtungen zu gewährleisten, muss eine Erleichterung des Zugangs für Menschen mit Behinderung ermöglicht werden. Es müssen Kooperationen zwischen der offenen Behindertenarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit gefördert und gleichzeitig Spezialangebote der Behindertenarbeit sichergestellt werden.
  • Eine Klärung der Barrierefreiheit bezüglich der Bildung ist durchzuführen, um das bestehende Defizit zu dokumentieren und zu beheben.
  • Ziel muss eine inklusive Ausgestaltung der kulturellen Bildung in München sein.
  • Wenn kulturelle Bildung zunehmend im virtuellen Raum statt findet, ist auch hier zu berücksichtigen, dass zumindest die öffentlich institutionalisierten Angebote (Homepage, Chatrooms, etc) den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen.
  • Neben Stadt und Freistaat muss der Bezirk Oberbayern als Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung für die Impulse zur landesweiten Kooperation mit eingebunden werden.
  • Die Umsetzung der Teilhabe von besonderen Menschen und die Realisierung von Barrierefreiheit erfordert ein eigenständiges finanzielles Budget

Wir bitten Sie, die oben angesprochenen Punkt in die weitere Bearbeitung des Gesamtkonzeptes einzubeziehen.

Herzlichen Dank.

Der Facharbeitskreis Freizeit und Bildung des Behindertenbeirats der LH München



[1] Barrierefreiheit bezieht sich nicht ausschließlich auf die „klassische“ bauliche Barrierefreiheit, sondern bedeutet für alle Menschen, dass Dinge, Orte und Informationen erkennbar, erreichbar und nutzbar sind.

Termine FAK Freizeit und Bildung

  • Di, 30.04. 13:30
  • Di, 11.06. 13:30
  • Di, 23.07. 13:30
  • Di, 24.09. 13:30
  • Di, 05.11. 13:30
  • Di, 10.12. 13:30