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(München - 22.04.2020) Der Behindertenbeauftragte und der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt richten hiermit einen offenen Brief an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter, um einem Thema Gehör und Öffentlichkeit zu verschaffen, das die Menschen mit Behinderungen in München und auch bundesweit sehr besorgt und aufbringt.
Denn Menschen mit Behinderungen werden darin strukturell diskriminiert und im Ernstfall auch lebensgefährlich benachteiligt. Der gleichberechtigte Schutz jedes Menschen wäre durch die politische und gesellschaftliche Anerkennung dieser Richtlinie nicht mehr gewährleistet.
Die Regeln für die Bekämpfung von Corona in Bayern
In den letzten Wochen haben die Menschen viel dafür getan:
Dass sich die Krankheit Corona nicht so stark ausbreitet.
Und dass nicht so viele Menschen krank werden.
Oder sogar sterben.
In Bayern hat die Regierung dafür auch neue Regeln gemacht.
Wenn Sie auf das Bild klicken, können Sie ein PDF herunterladen:
Alle zwei Jahre gibt sich der Behindertenbeirat gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten und dem Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK einen gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt. Im Jahr 2019 war der Arbeitsschwerpunkt der neu entstehende Stadtteil Freiham im Münchner Westen.
Die Ergebnisse wurden mit einer Dokumentation und einer Präsentation auf der Vollversammlung 2019 bekannt gegeben. Beides können Sie unter folgenden Links nachlesen oder herunterladen:
Ergebnisdokumentation Arbeitsschwerpunkt Freiham
Präsentation Arbeitsschwerpunkt Freiham Vollversammlung 2019
Klicken Sie auf nachfolgenden Link, um mehr über den Videofilm zu erfahren, den das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit einer Gruppe von Interessentinnen und Interessenten verschiedener Einrichtungen und Vereine produziert hat:
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen
"Das Triage-Verfahren in der Corona-Pandemie ist für Deutschland hoffentlich ein Zukunftsszenario, das nie eintritt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen Menschen auch. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen, sprich, ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen", heißt es in der Stellungnahme.
Klicken Sie auf folgenden Link, um die Pressemitteilung zu lesen:
Pressemitteilung zur Corona-Pandemie: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen