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Text in Leichter Sprache

Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Menschen am Arbeits-Platz gleich behandelt werden.
Das sagt eine Arbeitsgruppe für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei der UN.
Im Moment ist das noch ein Problem in Deutschland:
Arbeit ist nicht für alle gleich zugänglich.
Menschen mit Behinderungen finden oft keine Arbeit.
Sie können ihre Arbeit meist nicht frei wählen. Sie können nicht selbst entscheiden,
wo sie arbeiten wollen
welche Arbeit sie machen wollen.
Das soll besser werden.
Hier steht, was sich ändern muss:
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Das hat das Institut für Menschenrechte geschrieben.



Am 12. Mai hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt. Wie zum Beispiel wurde eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.
Das Institut für Menschenrechte hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben, welcher Verbesserungsbedarf noch besteht beim Gesetz.
Mehr dazu finden Sie im externen Link. (PDF)