Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz ohne Diskriminierung
dieses Recht nennt die neue Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Artikel 28. Aber wie sieht die Wirklichkeit in Deutschland aus?Sehr viele Menschen mit Behinderungen erhalten Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII. Wer Arbeit hat, muss dafür einen großen Teil des Arbeitseinkommens einsetzen und fast das gesamte Vermögen aufbrauchen, bevor er oder sie staatliche Unterstützung bekommt. Ehepartner, Eltern und Kinder müssen Unterstützung leisten.
Die Einsparungen im Rahmen der Gesundheitsreformen treffen Menschen mit Behinderungen besonders. Sie müssen hohe Zuzahlungen leisten und viele notwendige Medikamente selbst bezahlen.
Auf einer Veranstaltung zur Bundestagswahl stellte der Behindertenbeirat diese Fakten den Bundestagsabgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Dr. Axel Berg (SPD), Dr. Rainer Stinner (FDP) und Kornelia Möller (Die Linke) vor.
Zu diesem Thema hat der Behindertenbeirat eine Broschüre veröffentlicht, die hier herunter geladen werden kann (450 kB). Bitte hier klicken.
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