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Stadtrat
Der Stadtrat verwaltet die Stadt München. Er besteht aus 81 Mitgliedern, die alle 6 Jahre von den Einwohnern Münchens gewählt werden. 80 Mitglieder werden über die Stadtratswahl gewählt (der riesige Stimmzettel), das 81. Mitglied ist der gewählte Oberbürgermeister.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Stadtrats ist, zu entscheiden, wofür wie viel Geld ausgegeben wird (Haushalt). Außerdem kann der Stadtrat Satzungen und Verordnungen erlassen.
Streng genommen ist der Stadtrat kein Parlament (wie zum Beispiel der Bundestag oder Landtag), ist in der Praxis aber trotzdem damit vergleichbar.


Die einzelnen Mitglieder des Stadtrats sind die Stadträtinnen und Stadträte. Sie heißen auch ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, allerdings ist es ein bezahltes Ehrenamt.
Etwa einmal im Monat gibt es eine Vollversammlung, bei der eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen werden. In der Zeit dazwischen werden diese
Entscheidungen vorbereitet (beispielsweise in Ausschüssen) und der Kontakt zu den BürgerInnen der Stadt gehalten.


Etwas anderes sind die berufsmäßigen Stadträte. Berufsmäßige Stadträte sind Leiter der städtischen Referate und fest bei der Stadt angestellt. Sie werden nicht von den Einwohnern der Stadt gewählt, sondern von den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. Sie sollen die Beschlüsse des Stadtrats über die städtischen Referate umsetzen, unterstehen dabei dem Oberbürgermeister.