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Anbei eine Information vom Ehrenamtlichem Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt MÜnchen, Oswald Utz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

letzte Woche hatte ich mitgeteilt, dass Schichtdienstleistende sowie die sozialen und pflegerischen Dienste mit in die Allgemeinverfügung aufgenommen wurden und deshalb keinen Antrag stellen müssen.

Leider muss ich diese Aussage korrigieren!

Der Münchner Stadtrat hat zwar letzten Mittwoch in seiner Vollversammlung Schichtdienstleistende sowie die sozialen und pflegerischen Dienste mit in die Allgemeinverfügung aufgenommen. Die Änderung der Allgemeinverfügung ist jedoch ein Verwaltungsakt, sodass die Beschlüsse der Vollversammlung noch nicht umgesetzt sind, deshalb muss jetzt doch ein Antrag gestellt werden.

Bitte stellen Sie deshalb einen Antrag auf eine Einzelausnahme unter www.muenchen.de/ausnahme-umweltzone

Damit erhalten Sie vom Kreisverwaltungsreferat eine vorübergehende Bescheinigung die für Fahrten in der Umweltzone bis zum 30. April 2023 berechtigen. Kosten entstehen im Rahmen dieser vorläufigen Bescheinigung noch nicht.

Wie es nach dem 30. April weitergeht, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, ich bin aber zuversichtlich das eine gute Lösung gefunden wird.

Bei weiteren Fragen können Sie gerne auf mich und mein Team zukommen.

Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter
Oswald Utz

Infos hier: https://bb-m.info/neues-zum-dieselfahrverbot/ und Kontakt: https://bb-m.info/kontakt/