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Pressemitteilung des Beauftragten der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

"Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung am Montag, 20.04.2020 eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und für Geschäfte in Bayern ab dem 27.04.2020 angekündigt.
Für viele Menschen mit Behinderung ist allerdings eine Maskenpflicht nicht einhaltbar. „Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen kön-nen. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Auch sie müssen weiterhin mit dem ÖPNV fahren und in Geschäften einkaufen können. Wir haben deshalb beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt und ich freue mich, dass es hier eine Ausnahmeregelung gibt“, so Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung...."

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2020 04 01 pm maskenpflicht