Am 26. März 2009 trat das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen, kurz: die Behindertenrechtskonvention, in Deutschland in Kraft.
Deutsch ist keine offizielle Sprache der Vereinten Nationen. Die Regierungen der deutschsprachigen Länder haben sich auf eine offizielle Übersetzung geeinigt. Einige Begriffe sind dort aber anders wieder gegeben als sie im englischen Orginal verstanden werden. Deswegen hat das "Netzwerk Artikel 3" eine Schattenübersetzung erarbeitet.
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