Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Oberbayern und Oberpfalz – und das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention laden Sie herzlich zu einem Vortrag ein.
Hilfe für Menschen nach einer Gewalttat - Soziale Entschädigung und Fallmanagement nach dem SGB XIV
Menschen können eine soziale Entschädigung bekommen, wenn sie durch eine Gewalttat krank oder verletzt wurden.
Zum Beispiel:
- Menschen, die körperliche Gewalt erlebt haben, zum Beispiel Schläge oder Tritte,
- Menschen, die sexuelle Gewalt erlebt haben,
- Menschen, die psychische Gewalt erlebt haben, zum Beispiel durch Stalking,
- Menschen, die in einer Einrichtung Gewalt erlebt haben.
Auch Angehörige und andere Menschen, die der betroffenen Person nahestehen, können Hilfe bekommen.
Im Vortrag wird erklärt:
- Was bedeutet Soziale Entschädigung?
- Welche Hilfe können Menschen nach einer Gewalttat nach dem SGB XIV bekommen?
- Wer kann diese Hilfe bekommen?
- Wie bekommt eine Person diese Hilfe?
- Was ist das Fallmanagement?
- Wie kann das Fallmanagement helfen?
Außerdem gibt es Zeit für Fragen und Austausch.
Informationen und Anmeldung:
- Thema: Das Soziale Entschädigungsrecht für Gewaltopfer (SGB XIV) und das Fallmanagement in der Sozialen Entschädigung
- Datum / Uhrzeit: 10.11.2026, 10:00 Uhr, geplantes Ende 12:00 Uhr
- Teilnahme: hybrid – vor Ort oder online
- Ort: Burgstraße 4, Raum 0.31 (Erdgeschoss), 80331 München (Nähe Marienplatz)
- Online-Teilnahme: https://lhm.webex.com/meet/michaela.ausfelder
- Referent/in: N. N. (Juristische Mitarbeiterin), Nina Honold (Fallmanagerin)
- Teilnahme: kostenfrei
- Anmeldung bitte bis 2. November 2026 unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 089 233 520 685
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung folgendes mit:
- Kommen Sie im Rollstuhl?
- Kommen Sie mit Assistenz?
- Brauchen Sie Gebärdensprachdolmetschung? (Dolmetscher*innen wurden angefragt)
- Haben Sie einen anderen/weiteren Unterstützungsbedarf?

