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Am 07. September 2017 meldeten die Kobinet-Nachrichten die Veröffentlichung eines sogenannten "General Comments" zu Deutsch: einer "Allgemeinen Bemerkung" zu Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Dieses Zusatz-Dokument, welches den juristischen Rang einer gesetzl. Ausführungsbestimmung hat, unterstreicht nochmals besonders drastisch, die Rechte von Menschen mit Behinderung auf einen selbst gewählten Wohnort und eine selbstbestimmte Auswahl der Unterstützungsform.

Leider ist dieser derzeit nur in englischer Sprache verfügbar, über unseren Link gelangen Sie direkt auf die Seite der Kobinet Nachrichten und zum General Comment.

Ein kleiner Auszug aus der "Introduction" der "General Comments" vom 29. August. 2017 der Vereinten Nationen:

 

Article 19 of the Convention on the Rights of Persons with Disabilities recognises the equal right of all persons with disabilities to live independently and be included in the community, with the freedom to choose and control their lives.
The foundation is the core human rights principle that all human beings are born equal in dignity and rights and all life is of equal worth.“