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2020
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Dort bekommen Sie einen Einblick über die ehrenamtliche Arbeit des Behindertenbeauftragten in München.
2020
Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und der expliziten Anweisung, dass bis mindestens 31.08.2020 keine Veranstaltungen oder Versammlungen stattfinden dürfen, muss die 13. Vollversammlung des Behindertenbeirats am 17.07.2020 abgesagt werden.
Der Vorstand des Behindertenbeirats und das Büro des Behindertenbeauftragten erarbeiten derzeit Lösungen für die anstehende Wahl des / der Behindertenbeauftragten.
Darüber hinaus steht der Termin für die Vollversammlung am 27.11.2020 noch fest.

"Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung am Montag, 20.04.2020 eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und für Geschäfte in Bayern ab dem 27.04.2020 angekündigt.
Für viele Menschen mit Behinderung ist allerdings eine Maskenpflicht nicht einhaltbar. „Es gibt viele, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen kön-nen. Sei es, weil sie nicht verstehen, warum sie eine Maske tragen müssen, oder weil sie körperlich bedingt nichts über Mund und Nase tragen können. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass diese Menschen von der Maskenpflicht ausgenommen werden. Auch sie müssen weiterhin mit dem ÖPNV fahren und in Geschäften einkaufen können. Wir haben deshalb beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt und ich freue mich, dass es hier eine Ausnahmeregelung gibt“, so Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung...."
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(München - 22.04.2020) Der Behindertenbeauftragte und der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt richten hiermit einen offenen Brief an Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter, um einem Thema Gehör und Öffentlichkeit zu verschaffen, das die Menschen mit Behinderungen in München und auch bundesweit sehr besorgt und aufbringt.
Denn Menschen mit Behinderungen werden darin strukturell diskriminiert und im Ernstfall auch lebensgefährlich benachteiligt. Der gleichberechtigte Schutz jedes Menschen wäre durch die politische und gesellschaftliche Anerkennung dieser Richtlinie nicht mehr gewährleistet.