Der Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialreferat hat in seiner Beschlussvorlage den Stand der Maßnahme des 1. und 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sowie weitere Maßnahmen der Referate und die Arbeit in den Handlungsfeldern dargestellt.
Der Vorstand des Behindertenbeirates hat in seiner Stellungnahme zu der Beschlussvorlage einerseits die hohe Qualität der Beschlussvorlage herausgestellt und die Strategie der Aktionspläne grundsätzlich befürwortet. Andererseits mahnt er mehr Konsequenz durch die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen an und bringt seine Erwartungen bzgl. der Effektivität in den Fortschritten zu Ausdruck. Es bedarf einer breit angelegten und fachlich fundierten Auseinandersetzung mit alternativen Strategien, die grundlegende Strukturveränderungen bewirken können.
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Quelle: BehindertenbeiratLHM
Gemäß Beschluss des Stadtrats wird das Sozialreferat mit der Vorlage eines Konzepts für den 3. Aktionsplan bis Mitte 2023 beauftragt. Die im 1. und 2. Aktionsplan nicht umgesetzten oder ausgesetzten Maßnahmen sind diesem erneut einzufügen.
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Quelle: www.ris-muenchen.de