Aktuelle Informationen
2018
Medaille "München leuchtet" in Silber für Nadja Rackwitz-Ziegler
Quelle: Behindertenbeirat
Aus der Rathaus Umschau 20 / 2018, veröffentlicht am 29.01.2018
"Im Rahmen des Neujahrsempfangs des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses hat Bürgermeisterin Christine Strobl der Vorsitzenden des Gremiums, Nadja Rackwitz-Ziegler, jetzt die Medaille „München leuchtet – Den Freundinnen und Freunden Münchens“ in Silber überreicht. Rackwitz-Ziegler habe sich mit ihrem großen ehrenamtlichen Engagement in der Behindertenarbeit herausragende Verdienste um die Inklusion von Menschen mit Behinderung erworben, betonte Strobl bei der Übergabe der Medaille."
Klicken Sie hier um den kompletten Bericht zu lesen
Hier finden Sie noch einige Bilder vom Neujahresempfang des Behindertenbeirats
2017
Die zehnte Vollversammlung des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München tagte am Freitag, den 06.10.2017 im großen Sitzungssaal des Rathauses.
Erstmalig wurde diese Veranstaltung mit einer simultanen Schriftdolmetschung durchgeführt, so
dass Menschen mit Höreinschränkungen das Gesprochene auf der Leinwand mitlesen konnten.
Bürgermeisterin Christine Strobl eröffnete die Versammlung, bei der über 100 Mitglieder des Behindertenbeirats und zahlreiche Interessierte teilgenommen haben. In ihrem Grußwort würdigte Bürgermeisterin Strobl die Arbeit des Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeirats. Der Behindertenbeirat sei ein Beirat mit Fachleuten, auf dessen ehrenamtliches Engagement zur Weiterentwicklung der Fachpolitik die Landeshauptstadt München angewiesen sei. Die Bürgermeisterin hob hervor, dass die Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Bevölkerungsgruppe in München sind.
Quelle: Boris Kuhn
Sie würdigte den 2. Aktionsplan an dessen Erstellung der Behindertenbeirat und der Behindertenbeauftragte mit dem Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK zusammen arbeiten, damit die Landeshauptstadt München zu einer „Stadt für Alle“ werden kann.
Von den teilnehmenden Menschen mit Höreinschränkungen wurde die hervorragende und klare Artikulation der Ansprache von Bürgermeisterin Strobl besonders gelobt.
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Deutschland und Bayern stand ebenfalls auf der Tagesordnung der Vollversammlung des Behindertenbeirats. Constantin Grosch, Inklusionsaktivist und Kreistagsabgeordneter aus Hameln, bezeichnete in seinem interessanten und fesselnden Vortrag, das Teilhabegesetz lediglich als „Reform“ der Sozialgesetzgebung und kritisierte die fehlende Umsetzung zahlreicher Forderungen der Behindertenbewegung.
Außerdem berichtete er über die Durchführung von „Skandal-Kampagnen“ zur Unterstützung der Interessen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Rechte. Mithilfe der schnellen Verbreitung über die Sozialen Medien (Internet), können heute in kürzester Zeit viel mehr Menschen mit und ohne Behinderungen erreicht und aufmerksam gemacht werden als früher.
Die Vorsitzende des Behindertenbeirats, Nadja Rackwitz-Ziegler, betonte wie wichtig es sei, dass sich alle Münchner Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen im Behindertenbeirat aktiv einbringen, damit die Stimme der über 150.000 Menschen mit Behinderungen in der Stadtgesellschaft nicht untergeht.
Der Behindertenbeauftragte, Oswald Utz stellte seinen fünftenTätigkeitsbericht vor und forderte dringend die konsequente Auseinandersetzung mit den Themen Bildung, Arbeit und Wohnen für die Menschen mit Behinderungen in München.
Der Behindertenbeirat ist ein ehrenamtlich arbeitendes Gremium, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen mitwirken. Der Beirat besteht seit über 40 Jahren und arbeitet aktuell in acht Facharbeitskreisen. Die Mitglieder des Behindertenbeirats vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörigen in der Landeshauptstadt München.
Das Protokoll der Vollversammlung und seine Anlagen können Sie unter nachfolgenden Links herunterladen:
Protokoll der Vollversammlung 2017
Präsentation der Organisationsentwicklung
Organisationsentwicklungspapier
Aufgabenliste zur Organisationsentwicklung
Präsentation Constantin Grosch
Geschäftsordnung der Vollversammlung
Organigramm des Behindertenbeirats
2017
Der Behindertenbeauftragte legt dem Stadtrat alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor. Am 21. September 2017 wurde dem Sozialausschuss der Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 / 2016 zur Kenntnis gegeben.
Seit dem 23. Februar 2005 nimmt Oswald Utz dieses Amt, inzwischen in seiner vierten Amtszeit, wahr. Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird alle vier Jahre durch die Vollversammlung des Behindertenbeirates gewählt. Die letzte Wahl fand 2016 statt.
Dem aktuellen Tätigkeitsbericht ist u. a. zu entnehmen, dass in München nicht nur die Einwohnerzahl stetig ansteigt, sondern auch die Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen. Trotzdem ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen - gemessen an der Gesamtbevölkerung - mittlerweile auf 9,6 Prozent gesunken.
Der Behindertenbeauftragte betrachtet diese Entwicklung mit Sorge, denn die Bewusstseinsbildung innerhalb der Gesellschaft wird in erster Linie durch alltägliche Wahrnehmung von menschlicher Verschiedenheit und Vielfalt geprägt und gefördert.
Klicken Sie auf das nachfolgende Bild um den Bericht als barrierefreies PDF herunterzuladen.
2017
Am 07. September 2017 meldeten die Kobinet-Nachrichten die Veröffentlichung eines sogenannten "General Comments" zu Deutsch: einer "Allgemeinen Bemerkung" zu Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Dieses Zusatz-Dokument, welches den juristischen Rang einer gesetzl. Ausführungsbestimmung hat, unterstreicht nochmals besonders drastisch, die Rechte von Menschen mit Behinderung auf einen selbst gewählten Wohnort und eine selbstbestimmte Auswahl der Unterstützungsform.
Leider ist dieser derzeit nur in englischer Sprache verfügbar, über unseren Link gelangen Sie direkt auf die Seite der Kobinet Nachrichten und zum General Comment.
Ein kleiner Auszug aus der "Introduction" der "General Comments" vom 29. August. 2017 der Vereinten Nationen:
„Article 19 of the Convention on the Rights of Persons with Disabilities recognises the equal right of all persons with disabilities to live independently and be included in the community, with the freedom to choose and control their lives.
The foundation is the core human rights principle that all human beings are born equal in dignity and rights and all life is of equal worth.“