Kreisfreie Stadt
Alle Städte und Gemeinden, die nicht zu einem Landkreis gehören, werden kreisfreie Städte genannt. Sie haben alle Aufgaben, Rechte und Pflichten, die sonst der Landkreis für die Gemeinden übernimmt. In Bayern können Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern bei „entsprechender Bedeutung“ mit Zustimmung des Landtags durch eine Verordnung der Staatsregierung kreisfrei werden.
In München gibt es eine besondere Situation: Es gibt zwar einen Landkreis München, der seinen Verwaltungssitz in München hat, die Stadt München selbst ist jedoch kreisfrei.